Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.
Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.
Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.
Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
- Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.
Finanzämter in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Standesamt
standesamt[at]stadt-schleswig.sh
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Frau Brieskorn
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Standesamt
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+49 4621 814-342
+49 4621 814-349
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Frau Haack
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Standesamt
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Frau Legant
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Standesamt
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+49 4621 814-340
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Frau Patzke
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Standesamt
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Herr Winterscheidt
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Standesamt
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+49 4621 814-341
+49 4621 814-349
standesamt[at]schleswig.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein