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Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligen lassen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.

Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für:

  • kontinuierliche Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen
  • Saison- und Kampagnenbetriebe

Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen.

Auch für Bau- und Montagestellen kann eine längere Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.

Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden.

Die Verlängerung der Arbeitszeit muss jeweils durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.

Die Ausnahmen stehen im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.

Kurztext

  • Abweichen von Regelungen zur Arbeitszeit Bewilligung
  • abweichend von den Regelungen zur Arbeitszeit ist eine höhere tägliche Arbeitszeit möglich für:
    • kontinuierliche Schichtbetriebe
    • Bau- und Montagestellen
    • Saison- und Kampagnenbetriebe
  • dafür ist eine Bewilligung zu beantragen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird
  • Bewilligung ist befristet
  • zuständig: örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz
  • Zuständig: Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein