Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben
Grundstücke oder/und Immobilien, die das Land Schleswig-Holstein oder eine Kommunalverwaltung nicht mehr benötigen, können von Bürger/innen oder Unternehmen erworben werden.
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.
Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:
- im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
- im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
Die sogenannten Fiskuserbschaften beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.
Ansprechpartner
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
+49 431 988-8800
+49 431 988-8890
poststelle[at]dlzp.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/dlzp_node.html
Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel
Fachdienst Infrastruktur
+49 4621 87-0
Infrastruktur.Projekte[at]schleswig-flensburg.de
www.schleswig-flensburg.de/
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Bei Fragen melden Sie Sich gern über das Funktionspostfach oder vereinbaren Sie einen Termin.
Finanzministerium
+49 431 988-0
+49 431 988-4172
poststelle[at]fimi.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/vi_node.html
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7127
24171
Kiel
Stadt Schleswig - Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Liegenschaften[at]schleswig.de
www.schleswig.de/startseite
Gallberg 3
24837 Schleswig
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Frau Ke. Dannemann
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
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+49 4621 814-471
+49 4621 814-479
k.dannemann[at]schleswig.de
Herr Opitz
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
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+49 4621 814-470
+49 4621 814-479
a.opitz[at]schleswig.de
Frau Quäck
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
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+49 4621 814-475
+49 4621 814-479
s.quaeck[at]schleswig.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein