Leichenpass: Ausstellung
Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass erforderlich sein.
Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass beantragt werden.
Ein Leichenpass ist innerhalb Deutschlands nur dann erforderlich, wenn das Ziel-Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Bei Beförderung von Leichen aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach oder durch Schleswig-Holstein reicht das Mitführen einer Todesbescheinigung oder einer Sterbeurkunde aus.
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Leichenpasses ist, dass die standesamtliche Beurkundung des Todes vorliegt und die Möglichkeit der Bestattung am Bestimmungsort nachgewiesen wird.
Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) des Sterbeortes.
- Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung,
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen,
- solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt: Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist,
- bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person: Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen müssen.
- Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Anerkennung von Aus- und Fortbildungsstellen
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Ersterteilung der Bergbauerlaubnis beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Standesamt
standesamt[at]stadt-schleswig.sh
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
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Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Frau Brieskorn
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Herr Winterscheidt
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein