Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.
Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.
Kurztext
- Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
- Wer beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen will, für den stellt die Zuständige Stelle eine Sachkundebescheinigung aus
- Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), wenn es um die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer geht.
- Einschlägige Fachschule, wenn es um den Erwerb der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpfung gemäß der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523) geht.
- Kreis oder kreisfreie Stadt (Veterinäramt), wenn es um eine tierschutzrechtliche Erlaubnis geht.
Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.
Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.
Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.
- Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
- die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
- die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
- Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)
+49 461 806-806
+49 461 806-9806
service[at]flensburg.ihk.de
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
Montag 07:15 - 17:15 Uhr
Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr
Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr
Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr
Freitag 07:15 - 15:30 Uhr
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
+49 4621 9615-0
+49 4621 9615-33
vetamt[at]schleswig-flensburg.de
Bellmannstraße 26
24837 Schleswig
Stadt Schleswig - Sachgebiet Marktwesen / Gewerbeangelegenheiten
gewerbe[at]stadt-schleswig.sh
www.schleswig.de/startseite
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Frau Berendt
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Marktwesen / Gewerbeangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4621 814-325
+49 4621 814-329
j.berendt[at]schleswig.de
Frau Berendt
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Marktwesen / Gewerbeangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4621 814-325
+49 4621 814-329
j.berendt[at]schleswig.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein