Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.
Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.
Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).
Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.
- Geburtsurkunde beantragen
- Kinder- und Jugendtelefon
- Meisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
- Vaterschaftsanerkennung
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Schule und Sport
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Herr Bernd Hildebrandt
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Schule und Sport
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+49 4621 87567
bernd.hildebrandt[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
10
Herr Bernd Hildebrandt
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Schule und Sport
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+49 4621 87567
bernd.hildebrandt[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
10
Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas
www.schleswig.de/startseite
Fischbrückstraße 1
24837 Schleswig
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Frau Kröger
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas
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+49 4621 814-384
+49 4621 814-389
s.kroeger[at]schleswig.de
Frau Minkenberg
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas
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+49 4621 814-381
+49 4621 814-389
s.minkenberg[at]schleswig.de
Frau Petersen
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas
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+49 4621 814-382
+49 4621 814-389
m.petersen[at]schleswig.de
Frau Siemund-John
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas
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+49 4621 814-385
+49 4621 814-389
r.siemund-john[at]schleswig.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein