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Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.

 

Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.

 

Keine

 

§ 71 SGB XII

 


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Besondere Soziale Leistungen

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Mo. 08:30 – 12:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 14:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Soziale Sicherung Schleswig, SGB XII und Wohngeld

+49 4621 30640
sozialzentrum.sl[at]schleswig-flensburg.de
Poststraße 8
24837 Schleswig

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein