Spielplätze bei Verunreinigung oder Vandalismus melden
Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z.B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.
An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
- Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen
- Ganztagsschulen Genehmigung und Förderung sowie Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe Förderung beantragen
- Spielplätze instand halten lassen
- Über kommunale Ferienangebote für Kinder und Jugendliche informieren
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Öffentliches Grün
Gallberg 4
24837 Schleswig
Web:
www.schleswig.de/startseite
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Öffentliches Grün)
Tel:
+49 4621 814-412
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Fax:
+49 4621 814-419
E-Mail:
j.bagehorn-delor[at]schleswig.de