Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
Wer den gewerblichen Waffenhandel durch eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter betreiben möchte, benötigt eine Stellvertretererlaubnis.
Wenn Sie den gewerblichen Waffenhandel durch eine/n Stellvertreter/in betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.
Sie wird dem Erlaubnisinhaber für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung
Die Gebühren liegen zwischen 150,00 Euro und 1.500,00 Euro. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Personalausweis oder Reisepass.
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Firmenname und -sitz,
- gegebenenfalls Name und Sitz der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
- Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Inhaberin/des Inhabers der Waffenhandelserlaubnis und der Stellvertreterin/des Stellvertreters,
- gegebenenfalls Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Leiterin/des Leiters der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
- Art des beabsichtigten Waffenhandels (Einzel-, Groß-, Außen-, Versandhandel, Waffenvermittlung),
- Beschreibung der gehandelten Waffen- und Munitionsarten,
- Nachweis der Fachkunde,
- Nachweis der Zuverlässigkeit.
- Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
- Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung
- Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Zulassung
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Kreis Schleswig-Flensburg - Waffenbehörde
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Nadine Petersen
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4621 87-217
waffenbehoerde[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
A 09
Anika Vollbrecht
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4621 87-213
waffenbehoerde[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
A 10
Nadine Petersen
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4621 87-217
waffenbehoerde[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
A 09
Anika Vollbrecht
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4621 87-213
waffenbehoerde[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
A 10
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein