Teilung von Grundstücken
Eine Grundstücksteilung muss gegenüber dem Grundbuchamt erklärt werden.
Die Teilung eines Grundstückes erklären Sie als Eigentümerin oder Eigentümer gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt. Das Grundbuchamt vollzieht die Teilung im Grundbuch, indem die neu vermessenen Grundstücke unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis eingetragen werden.
Seit Juli 2004 benötigen Sie für die Teilung Ihres Grundstücks in der Regel keine planungsrechtliche Teilungsgenehmigung mehr.
Sonderfälle:
Wenn Ihr Grundstück in einem Umlegungsgebiet, Sanierungsgebiet beziehungsweise städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder von einem eingeleiteten Enteignungsverfahren betroffen ist, muss die Grundstücksteilung auch weiterhin von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden.
Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen gemäß § 19 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.
Durch die Teilung eines Grundstücks dürfen gem. § 7 Abs. 1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) keine Verhältnisse geschaffen werden, die Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes widersprechen (zum Beispiel dadurch fehlende Abstandsflächen oder Kinderspielplätze). Soll bei einer Teilung von diesen Vorschriften abgewichen werden, ist gem. § 7 Abs. 2 LBO nach den Regelungen des § 67 LBO (Abweichungen) zu verfahren.
An die Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung (Bauamt).
Es können Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) anfallen. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Anträge auf Abweichungen gem. § 67 LBO können formlos gestellt werden.
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
- Denkmalschutz, Denkmalpflege
- Kommunalaufsicht
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Bauverwaltung
+49 4621 87-0
+49 4621 87-622
bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.de
www.schleswig-flensburg.de/
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr
Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht
Bauaufsicht[at]stadt-schleswig.sh
www.schleswig.de/startseite
Gallberg 4
24837 Schleswig
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr
bzw. nach Absprache
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein