Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Unternehmen, die Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren oder warten, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen eine Zertifizierung.
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase. Sie regelt, dass im Zusammenhang mit der europäischen Durchführungsverordnung Unternehmen, welche Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, vornehmen, zertifiziert sein müssen.
Die zuständige Behörde zertifiziert die Unternehmen, wenn diese nachweisen können, dass sie über
- ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
- die erforderliche gerätetechnische Ausstattung
verfügen.
Kurztext
- Unternehmen, die Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen vornehmen, müssen in Deutschland zertifiziert sein
- Gilt für Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten
- Zuständig: Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein.
- Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Unternehmenszertifizierung zusammen mit den Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen beim Landesamt für Umwelt ein.
- Das Landesamt für Umwelt prüft innerhalb von 3 Monaten Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
- Die Zertifizierung wird Ihnen nach abgeschlossener Überprüfung übermittelt und Sie können mit der Tätigkeit beginnen.
Voraussetzungen
- Ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung)
- Erforderliche gerätetechnische Ausstattung
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Aufnahme der Tätigkeit.
- Ausgefüllter Antrag auf Unternehmenszertifizierung
- Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen
§ 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
Rechtsbehelf
Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Das Antragsformular wird auf Anfrage durch das Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellt.
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)
Dezernat 79 Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
E-Mail: chemikalien@lfu.landsh.de
Tel.: 04347/704-290 oder -370
Fax: 04347/704-602
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt Dezernat 79 – Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit
+49 4347 704-370
+49 4347 704-602
chemikalien[at]lfu.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/LFU_node.html
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein