Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung
Stadtplanung[at]schleswig.de
Gallberg 4
24837 Schleswig
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Frau Astor
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+49 4621 814-411
+49 4621 814-419
l.astor[at]schleswig.de
Herr Enders
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Herr Kähler
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j.kaehler[at]schleswig.de
Frau Sandmeier
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung
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r.sandmeier[at]schleswig.de
Frau J. Schäfer
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung
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+49 4621 814-415
+49 4621 814-419
j.schaefer[at]schleswig.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein