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Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

 

An das zuständige Amtsgericht.

Gerichtsverzeichnis

 

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

§§ 21 ff. BGB

 

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden

 


Ansprechpartner

Amtsgericht Schleswig

+49 4621 815-0
+49 4621 815-311
verwaltung[at]ag-schleswig.landsh.de
www.amtsgericht-schleswig.schleswig-holstein.de
Lollfuß 78
24837 Schleswig

Postanschrift:
24821 Schleswig

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein