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Sollten Sie einen Gegenstand verloren haben oder vermissen, können Sie bei der örtlichen Fundbehörde nachfragen, ob dieser dort abgegeben wurde.

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie diesen bei der örtlichen Fundbehörde melden und nachfragen, ob dieser dort abgegeben wurde. In dieser zentralen Stelle verwahrt die Stadt oder Gemeinde alle Sachen, die von den Verkehrsbetrieben, Polizeidienststellen, Hotels, Bürgerinnen und Bürgern, Behörden, Kultureinrichtungen oder Kaufhäusern abgegeben wurden.

Wenn Sie das Fundbüro über den Verlust Ihres Gegenstandes informiert haben, werden Sie benachrichtigt, sobald der Gegenstand dort abgegeben wurde. Bitte beachten Sie, dass es ein wenig dauern kann, bis Fundsachen abgegeben werden. Zusätzlich werden Fundsachen häufig auch zur Polizei gebracht. Bitte fragen Sie auch dort nach.

 

Örtliche Fundbehörde

 

Grundsätzlich müssen Sie gegenüber dem Fundbehörde einen Eigentumsnachweis vorlegen (Beschreibung des Gegenstandes, Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes, Kaufbeleg, Quittungen etc.).

  • Bei Mobiltelefonen/Smartphones wird meist die IMEI-Nr. oder die Nummer der SIM-Karte als Eigentumsnachweis akzeptiert.
  • Bei anderen Geräten ist die Seriennummer und bei Fahrrädern die Rahmennummer ausreichend.

Welche Fristen muss ich beachten?

Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: sechs Monate ab dem Tag der Fundanzeige; Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

 

  • Auskunft: kostenlos
  • Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen: Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe

 

  • Personaldokumente
  • Eigentumsnachweis
  • Beschreibung des Gegenstands
  • Im Versicherungsfall: Vordruck der Versicherung
  • Bei Diebstahl: Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

 


Ansprechpartner

Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
www.schleswig.de/startseite
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig

Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

Frau K. Behncke

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Frau Kohrt

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Frau Schmitz

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Frau Stauch

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Frau Thiessen

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein