Zollpassierscheinheft (Carnet-ATA)
Ein Carnet ATA dient der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Handel und in international kultureller Tätigkeit.
Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft. Im internationalen Handel und bei internationaler kultureller Tätigkeit erleichtert Ihnen das Heft insbesondere die vorübergehende Ein- und Ausfuhr oder den Transit von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern. Bei Verwendung eines Carnets müssen Sie in den Einfuhr- oder Transitländern keine Zölle oder sonstige Abgaben hinterlegen und überdies auch keine besonderen Zollanmeldungen ausfertigen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) stellt das Carnet ATA für Unternehmen und natürliche Personen aus, die in ihrem Kammerbezirk ansässig sind.
An die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk sich Ihr Unternehmen befindet.
Ihre Industrie- und Handelskammer informiert Sie über Vordruckkosten und Carnetgebühren.
Zusätzlich zu den Antragsgebühren fällt ein Versicherungsentgelt an, dessen Höhe sich am Gesamtwarenwert des Carnets orientiert. Das Versicherungsentgelt deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Ware im Ausland ab, sondern steht im Zusammenhang mit der Absicherung der deutschen Handelskammerorganisation, die sich für Sie für die aus den von Ihnen benutzten Carnets entstehenden Verbindlichkeiten verbürgt.
- âAntrag auf Ausstellung eines Carnet ATA und auf Abschluss einer Kautionsversicherungâ (erhalten Sie bei Ihrer IHK),
- Personalausweis,
- Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister undâ¨
- eventuell: Nachweis des öffentlich-rechtlichen Status. Â
Anträge und Formulare erhalten Sie bei der zuständigen IHK oder bei Formularverlagen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Ausstellung des Carnet ATA ist mit dem Abschluss einer Kautionsversicherung mit der in Hamburg registrierten Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA verbunden.
Als carnetfähige Ware werden nur Gebrauchsgüter, nicht aber Verbrauchsgüter bezeichnet. Ausgeschlossen sind auch Güter, die zu Zwecken der Veredelung oder Ausbesserung ein- oder ausgeführt werden. Gleiches gilt für verderbliche Waren und solche, die zu Testzwecken verändert oder angepasst werden sollen beziehungsweise von Vornherein zum Verbleib im Ausland bestimmt sind. Das Carnet ATA gilt i.d.R. für ein Jahr. Anerkannt wird es in ca. 75 Vertragsstaaten (Stand: Mai 2015).
Weitere Informationen zum Carnet ATA-Verfahren finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.
- Abschrift aus dem Handelsregister anfordern.
- Meisterprüfung: Zulassung
- Steuern auf Rennwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen sowie Sportwetten anmelden
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)
+49 461 806-806
+49 461 806-9806
service[at]flensburg.ihk.de
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
Montag 07:15 - 17:15 Uhr
Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein