Erstaufnahmeeinrichtung in Schleswig-Holstein/Informationen für Ukraineflüchtlinge
Überblick über die Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein.
Die Erstaufnahmeeinrichtung ist die erste Station für Flüchtlinge, die nach Schleswig-Holstein kommen. Hier werden sie untergebracht, betreut, medizinisch versorgt und registriert. In der Erstaufnahmeeinrichtung können die Flüchtlinge einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ihnen erlaubt, in Deutschland zu bleiben, bis über den Asylantrag entschieden ist. Zudem erfolgt aus den Aufnahmeeinrichtungen die Verteilung der Asylsuchenden in die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Schleswig-Holstein.
Anlaufstelle für Ukraine-Flüchtlinge ist die Landesunterkunft Bad Segeberg. (Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge - Über uns - Standorte - schleswig-holstein.de)
Informationen für Flüchtlinge in deutscher, ukrainischer und englischer Sprache gibt es unter: Ukraine aktuell - schleswig-holstein.de
Info-Hotline zur Flucht aus der Ukraine
flucht-ukraine[at]im.landsh.de
Telefon: 0431 988-3369
Weitere Informationen und eine Karte der Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregier
Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltstitel für Flüchtlinge beantragen
- Ausländer- und Integrationsbeauftragte Bekanntgabe
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Ansprechpartner
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
+49 431 988-0
+49 431 988-2833
poststelle[at]im.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7125
24171
Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein