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Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden. Eine Abmeldung ist nur bei einem Umzug ins Ausland erforderlich.

Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- beziehungsweise abmelden.
Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden.
Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine von mehreren Wohnungen (z.B. Nebenwohnung) aufgeben.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt).

 

Keine

 

  • Personalausweis oder
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder
  • gegebenenfalls andere Urkunde zur Identität.
  • Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung

 

§§ 17, 23 und 54 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG).

§§ 17 ff. BMG

 

Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Darüber hinaus kann Ihnen eine Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro nach § 54 Abs. 3 BMG drohen.

 


Ansprechpartner

Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
www.schleswig.de/startseite
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig

Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

Frau K. Behncke

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Frau Kohrt

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Frau Schmitz

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Frau Stauch

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Frau Thiessen

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein