Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
Keine
§ 71 SGB XII
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
- Kriegsopferfürsorge
- Namensänderung (öffentlich-rechtlich)
- Sozialhilfe beantragen
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Besondere Soziale Leistungen
+49 4621 87-0
+49 4621 87-344
hilfe-zur-pflege[at]schleswig-flensburg.de
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Mo. 08:30 – 12:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 14:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Soziale Sicherung Schleswig, SGB XII
+49 4621 30640
sozialzentrum.sl[at]schleswig-flensburg.de
Poststraße 8
24837 Schleswig
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein