Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges), hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.
Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.
Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten und die Fahrzeugdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung).
Kurztext
- Wechsel in der Person des Halters (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges) muss unverzüglich gemeldet werden
- der bisherige Halter oder Eigentümer muss die zuständige Zulassungsbehörde informieren
- der Erwerber (Käufer) muss die Zulassungsbehörde informieren
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Veräußerung eines Fahrzeuges muss unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich angezeigt werden.
Keine.
Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
- Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen
- Kfz: Zwangsweise Außerbetriebsetzung (Zwangsstilllegung)
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Schleswig
+49 4621 87-820
+49 4621 87-337
KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
St. Jürgener Str. 49
24837 Schleswig
Nur nach Terminvereinbarung
Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Flensburg
0461 81150
zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de
Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Nur nach Terminvereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein