Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Erziehungs- und Familienberatungsstellen beraten in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung oder Scheidung.

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.

Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.

Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Die erforderlichen Gespräche, Untersuchungen und Beratungen sind für die Ratsuchenden kostenlos.

Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.

 

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Jugendämter in Schleswig-Holstein

 

Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe und zu einzelnen Beratungsangeboten finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Kinder- und Jugendhilfe

Broschüre "Stark mit Kindern"

BMFSFJ - Direkte Beratung und Information für Familien

 


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Fachbereich Jugend und Familie

Moltkestraße 25
24837 Schleswig

Telefondienst Soziale Dienste

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Fachbereich Jugend und Familie

Telefondienst Soziale Dienste

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Fachbereich Jugend und Familie

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein