Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
Die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wird finanziert durch Programme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.
Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).
Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.
Keine
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Fischereischein und Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Patientenberatung
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
+49 431 988-0
+49 431 988-7239
schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Postanschrift:
24171
Kiel
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz
+49 4621 87-0
+49 4621 87-569
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Frau Esther Jung
Mitarbeiter Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz
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+49 4621 87-8588
brandschutzdienststelle[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
A 17
Herr Marc Karges
Mitarbeiter Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz
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+49 4621 87-382
brandschutzdienststelle[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
A 17
Frau Ulrike Wolff-Nissen
Mitarbeiter Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz
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+49 4621 87-451
brandschutzdienststelle[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
A 17
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein