Ehrungen für Lebensretter
Informationen zu Ehrenzeichen für Lebensretter.
Die Rettungsmedaille am Bande wird an Personen verliehen, die unter eigener Lebensgefahr Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben. Bestand für die Retterin oder den Retter geringe Lebensgefahr oder ist das Handeln ohne Erfolg geblieben, kann eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden.
Wollen Sie die Ehrung für sich oder eine andere Person anregen, so liefern Sie bitte eine detaillierte Beschreibung der Rettungsart möglichst durch Bestätigung Dritter, gegebenenfalls durch Zeitungsberichte, untermauert. Bitte beachten Sie aber auch, dass Sie keinen rechtlichen Anspruch auf eine Medaille, Plakette oder Urkunde haben.
An die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.
Fristen laut Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten.
Keine
Auszeichnungen des Landes Schleswig-Holstein, Bekanntmachung des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 16. Oktober 2015
- Brandverhütungsschauen (Vorbeugender Brandschutz)
- Entfernung von Nestern von Hornissen, Hummeln, Wespen oder Wildbienen
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
- Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Ansprechpartner
Staatskanzlei - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Orden und nationale Minderheiten
+49 431 988-1915
ehrungen[at]stk.landsh.de
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
Postanschrift:
24171
Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein