Entsorgung von Hundekot (Hundekotbeutel)
Hundehalter / innen sind verpflichtet, den Kot Ihrer Hunde zu entsorgen. Viele Gemeinden haben daher Behälter mit Hundekotbeuteln aufgestellt.
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Um es den Hundehalterinnen und Hundehaltern einfacher zu machen, dieser Pflicht nachzukommen, haben viele Gemeinden und Städte Behälter aufgestellt, denen kostenlos Tüten entnommen können, um den Kot der Hunde zu beseitigen.
Sollten die Behälter keine Tüten mehr enthalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Vollzugskräften der zuständigen Ordnungsbehörde ist es in den Fällen, in denen gegen das Gesetz verstoßen wird, gestattet, die Person, die den Hund führt, zur Feststellung der Personalien anzuhalten.
Der Verstoß gegen die Entsorgungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 HundeG mit einem Bußgeld belegt werden.
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Allgemeine Gefahrenabwehr / Zentrale Bußgeldstelle
ordnungswesen[at]schleswig.de
www.schleswig.de/startseite
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Herr Martens
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Allgemeine Gefahrenabwehr / Zentrale Bußgeldstelle
Kontakt herunterladen
+49 4621 814-322
+49 4621 814-329
ordnungswesen[at]schleswig.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein