Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung wird eine Betriebserlaubnis benötigt.
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Kurztext
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
- Zuständig:
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.
In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Es wird empfohlen, sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).
- Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
- Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
- Fischereischein ausstellen bei Verlust
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
Ansprechpartner
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
+49 431 988-0
+49 431 988-5416
poststelle[at]sozmi.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Postanschrift:
24170
Kiel
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachbereich Jugend und Familie
Moltkestraße 25
24837 Schleswig
Frau Gitta Bühmann
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Fachbereich Jugend und Familie
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+49 4621 48122824
gitta.buehmann[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
2.21
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Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Kita und Tagespflege
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein