Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, benötigen eine Anerkennung.
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden.
An die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).
Keine
Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.
Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.
Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein