Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
Die Industrie- und Handelskammern stellen für die Exportwirtschaft Ursprungszeugnisse und andere Handelsbescheinigungen aus.
In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie ggfs. die Vorlage weiterer, von der IHK bescheinigter Handelsdokumente. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprungsort einer Ware.
Als Exporteur können Sie die Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses oder die Bescheinigung eines Handelsdokuments, z.B. einer Handelsrechnung, bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen.
Anträge können Sie persönlich, per Post oder elektronisch beim Service-Center Ihrer IHK einreichen. Die Registrierung für das elektronische Verfahren bei der zuständigen IHK erfolgt durch Ihre E-Mailanfrage und Übermittlung eines Registrierungscodes.
Die IHK überprüft die Richtigkeit der Angaben und stellt das Dokument anschließend zeitnah aus. Für die Ausstellung beziehungsweise die Bescheinigung fällt eine Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gebührenkatalog der jeweiligen IHK.
Kurztext
- Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
- In einigen Ländern sind bei der Wareneinfuhr Ursprungszeugnisse und ggfs. weitere Handelsdokumente vorzulegen
- In Deutschland stellen die IHKs Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen für Handelsdokumente für Exportunternehmen aus
- Die Gebühren für ein Ursprungszeugnis oder für die Bescheinigung von Handelsdokumenten richten sich nach der Gebührenordnung der einzelnen IHK am Standort des Unternehmens
- Die Gebühren bewegen sich in der Regel zwischen 5 und 25 Euro
- Die Ausstellung erfolgt zeitnah, im OnlineVerfahren in der Regel innerhalb von wenigen Minuten
- Zuständig: Industrie und Handelskammern
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.
Online-Verfahren:
- Senden Sie eine EMail an die für Sie zuständige IHK mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung freizuschalten.
- Füllen Sie den Antrag elektronisch aus und senden Sie diesen mittels der Online-Anwendung an die IHK.
- Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
- Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
- Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
- Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
- Sie können das Dokument bei Bedarf ausdrucken.
Schriftliches Verfahren:
- Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn
- Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort beim ServiceCenter Ihrer IHK ein.
- Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
- Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
- Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument.
Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.
Voraussetzungen
Sie können den Ursprung der Ware nachweisen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- keine
Bearbeitungsdauer
- Wenige Minuten im Onlineverfahren.
- Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren.
Gebühr: 5 25 EUR
Nachweise über den Ursprung der Ware. Ursprungsnachweise können z.B. sein:
- Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
- Ursprungszeugnisse einer anderen IHK
- Ursprungszeugnisse Form A (aus Entwicklungsländern)
- Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EUR
- Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EUFreihandelsabkommen
- Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.
§ 1 Absatz 3 Industrie- und Handelskammern-Gesetz (IHKG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage abhängig vom Landesrecht
- Formularsatz Ursprungszeugnis Antrag auf Ausstellung / Original / Durchschrift oder OnlineFormular
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
- Nachträgliche Aufnahme, Ãnderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragenâ¯
- Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)
+49 461 806-806
+49 461 806-9806
service[at]flensburg.ihk.de
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
Montag 07:15 - 17:15 Uhr
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein