Schulen in freier Trägerschaft
Privatschulen sind Schulen in freier Trägerschaft.
Im Gegensatz zu öffentlichen Schulen haben Privatschulen einen freien Träger - und werden deshalb auch Schulen in freier Trägerschaft" genannt.
Das Grundgesetz (GG) gewährleistet in Art. 7 Abs. 4, 5 GG ausdrücklich das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die Schulen in freier Trägerschaft unterliegen der staatlichen Schulaufsicht (Rechtsaufsicht).
Zu unterscheiden ist zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen:
- Ersatzschulen sind genehmigungspflichtige Schulen, die - nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck - die allgemeinen Bildungsziele und -abschlüsse anstreben.
- Ergänzungsschulen sind nicht genehmigungspflichtige, aber anzeigepflichtige Schulen.
- An die Schule (in freier Trägerschaft), wenn es um den Schulbesuch geht,
- an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um eine Genehmigung oder Anzeige von Schulen (in freien Trägerschaft) geht.
Für den Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule gibt es keine durch Rechtsvorschrift festgelegte Frist. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Das Genehmigungsverfahren dauert in etwa ein halbes Jahr.
- Für die Genehmigung einer Ersatzschule werden Gebühren zwischen 200,00 und 1.200,00 Euro erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Die Anzeige einer Ergänzungsschule ist nicht gebührenpflichtig.
Eine Checkliste für die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule oder einer Ergänzungsschule können Sie sich im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein" herunterladen.
Privatschulen - Checklisten für die Genehmigung von Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen
Schulen des Gesundheitswesens fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, sondern in den des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG).
Informationen zu Privatschulen und zu Gesundheitsfachberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Ansprechpartner
A. P. Møller Skolen
+49 4621 4820-0
apms[at]skoleforeningen.org
Fjordallee 1
24837 Schleswig
Herr Kühl
Mitarbeiter A. P. Møller Skolen
Herr Kühl
Mitarbeiter A. P. Møller Skolen
Gottorp-Skolen
+49 4621 995700
+49 4621 995729
gottorp-skolen[at]skoleforeningen.org
Erdbeerenberg 32
24837 Schleswig
Herr Müller
Mitarbeiter Gottorp-Skolen
Herr Müller
Mitarbeiter Gottorp-Skolen
Hiort-Lorenzen-Skolen
+49 4621 995730
+49 4621 995749
hiort.lorenzen-skolen[at]skoleforeningen.org
Königsberger Straße 3
24837 Schleswig
Frau Tine Bruun-Jorgensen
Mitarbeiter Hiort-Lorenzen-Skolen
Frau Tine Bruun-Jorgensen
Mitarbeiter Hiort-Lorenzen-Skolen
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
+49 431 988-0
poststelle[at]bimi.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 1: Zentrale Dienste und Schuldigitalisierung
0431 988-2301
0431 988-2529
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein