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Privatschulen sind Schulen in freier Trägerschaft.

Im Gegensatz zu öffentlichen Schulen haben Privatschulen einen freien Träger - und werden deshalb auch „Schulen in freier Trägerschaft" genannt.

Das Grundgesetz (GG) gewährleistet in Art. 7 Abs. 4, 5 GG ausdrücklich das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die „Schulen in freier Trägerschaft“ unterliegen der staatlichen Schulaufsicht (Rechtsaufsicht).

Zu unterscheiden ist zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen:

  • Ersatzschulen sind genehmigungspflichtige Schulen, die - nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck - die allgemeinen Bildungsziele und -abschlüsse anstreben.
  • Ergänzungsschulen sind nicht genehmigungspflichtige, aber anzeigepflichtige Schulen.

 

  • An die Schule (in freier Trägerschaft), wenn es um den Schulbesuch geht,
  • an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um eine Genehmigung oder Anzeige von Schulen (in freien Trägerschaft) geht.

 

Für den Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule gibt es keine durch Rechtsvorschrift festgelegte Frist. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Das Genehmigungsverfahren dauert in etwa ein halbes Jahr.

 

  • Für die Genehmigung einer Ersatzschule werden Gebühren zwischen 200,00 und 1.200,00 Euro erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
  • Die Anzeige einer Ergänzungsschule ist nicht gebührenpflichtig.

 

Eine Checkliste für die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule oder einer Ergänzungsschule können Sie sich im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein" herunterladen.

Privatschulen - Checklisten für die Genehmigung von Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen

 

  • Art. 7 Abs. 4, 5 Grundgesetz (GG),
  • §§ 115 - 118 Schulgesetz (SchulG).

Art. 7 GG

§§ 115 ff. SchulG

 

Schulen des Gesundheitswesens fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, sondern in den des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG).
Informationen zu Privatschulen und zu Gesundheitsfachberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

Privatschulen

Gesundheitsfachberufe

 


Ansprechpartner

A. P. Møller Skolen

+49 4621 4820-0
apms[at]skoleforeningen.org
Fjordallee 1
24837 Schleswig

Herr Kühl

Mitarbeiter A. P. Møller Skolen

Herr Kühl

Mitarbeiter A. P. Møller Skolen

Gottorp-Skolen

+49 4621 995700
+49 4621 995729
gottorp-skolen[at]skoleforeningen.org
Erdbeerenberg 32
24837 Schleswig

Herr Müller

Mitarbeiter Gottorp-Skolen

Herr Müller

Mitarbeiter Gottorp-Skolen

Hiort-Lorenzen-Skolen

+49 4621 995730
+49 4621 995749
hiort.lorenzen-skolen[at]skoleforeningen.org
Königsberger Straße 3
24837 Schleswig

Frau Tine Bruun-Jorgensen

Mitarbeiter Hiort-Lorenzen-Skolen

Frau Tine Bruun-Jorgensen

Mitarbeiter Hiort-Lorenzen-Skolen

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 1: Zentrale Dienste und Schuldigitalisierung

0431 988-2301
0431 988-2529
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein