Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Wenn Ihr Kind bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt wird, müssen Sie es an einer Grundschule anmelden. Auf Antrag können auch jüngere Kinder eingeschult oder schulpflichtige Kinder beurlaubt werden (Einschulung mit 7 Jahren).
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Auf Antrag der Eltern können aber auch jüngere Kinder eingeschult werden.
Die Grundschule hat vier Jahrgangsstufen. Die Jahrgangsstufen eins und zwei bilden als Eingangsphase eine pädagogische Einheit. Mit der Eingangsphase geht die Grundschule auf die unterschiedlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Schulanfänger und Schulanfängerinnen auf besondere Weise ein:
- Die Kinder durchlaufen die Eingangsstufe der Grundschule entsprechend ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit flexibel in einem, zwei oder in drei Schuljahren.
- Deshalb können insbesondere in der Eingangsphase jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden. Die Schule entscheidet über die Ausgestaltung der Eingangsphase.
Seit einigen Jahren sind alle schleswig-holsteinischen Grundschulen verlässlich: Die verlässliche Grundschule garantiert allen Schülern und Schülerinnen den Unterricht innerhalb eines verlässlichen Zeitrahmens. Für die Kinder der 1. und der 2. Klasse beträgt die verlässliche Schulzeit täglich vier Zeitstunden, für die Kinder in der 3. und 4. Klasse täglich mindestens fünf Zeitstunden.
Inbegriffen sind bei den Erst- und Zweitklässlern 15 Zeitstunden für Unterricht pro Woche, bei Dritt- und Viertklässlern 19,5 Stunden. So ermöglicht die verlässliche Grundschule mehr Bildung und Erziehung und erleichtert es den Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.
Zusätzlich gibt es an vielen Grundschulen Betreuungs- oder offene Ganztagesangebote, die die Kinder vor und nach der Schulzeit besuchen können. Die Betreuungsangebote werden von Elternvereinen und Kommunen getragen und vom Land gefördert.
Kurztext
- Grundschule Aufnahme
- Die Grundschule umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 4.
- Es besteht eine Schulpflicht. Sie beginnt in dem Schuljahr, in dem das Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. Juni vollendet hat.
- Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit ihr Kind frühzeitig einschulen oder beurlauben zu lassen
- Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind direkt nach den Herbstferien in der für sie zuständigen Grundschule an. Dazu werden sie von der Grundschule angeschrieben.
- Auch wenn das Kind an einer anderen Grundschule (freie Schulwahl) angemeldet werden soll, müssen sich die Erziehungsberechtigten zunächst bei der zuständigen Grundschule im Schuleinzugsbezirk melden
- Erziehungsberechtigte können beantragen, dass Ihr Kind, das nach dem 1. Juli geboren wurde, an der Grundschule aufgenommen wird (KannKind). Die finale Entscheidung trifft die Schulleitung.
- Es findet eine Schuleingangsuntersuchung statt. Diese wird vom Gesundheitsamt organisiert. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für die Kinder Pflicht. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Einladung.
- Die Zuständigkeit liegt bei der Grundschule, in deren Schuleinzugsbezirk der Wohnsitz ist.
- Zuständige Stelle: Grundschule im Schuleinzugsbezirk
Grundschule in Ihrem Schuleinzugsbezirk
- Die zuständige Grundschule fordert Sie auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
- Sie erhalten einen Termin für die Anmeldung in Grundschule.
- Sie erhalten einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung.
- Das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung wird direkt an die Schule weitergeleitet.
Voraussetzungen
- Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
- Die Untersuchung wird vom zuständigen Gesundheitsamt initiiert. Sie erhalten dazu eine Einladung.
- Ihr Kind wird bis zum 30. Juni sechs Jahre alt sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldefristen Finden Sie im Anschreiben der Schule.
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis zur Identitätsfeststellung
- Gegebenenfalls Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
- Gegebenenfalls Vollmacht und Kopie des Personalausweises des oder der Erziehungsberechtigten, der oder die nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
- Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
Was sollte ich noch wissen?
Sollten Sie Ihr Kind an einer privaten Grundschule anmelden, müssen Sie sich trotzdem unbedingt an der für Sie zuständigen öffentlichen Grundschule melden.
Wenn Ihr Kind an einer privaten Grundschule aufgenommen wurde und Sie keinen Schulplatz mehr in einer öffentlichen Grundschule benötigen, dann geben Sie bitte eine Verzichtserklärung ab. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie von der privaten Grundschule.
Grundschule in Schleswig-Holstein
Allgemeine Informationen über die Grundschule
Ansprechpartner
Bugenhagenschule, Grundschule der Stadt Schleswig in Schleswig
+49 4621 35011
+49 4621 37856
Bugenhagenschule.Schleswig[at]schule.landsh.de
Friedrichstraße 103
24837 Schleswig
Bugenhagenschule, Grundschule der Stadt Schleswig in Schleswig - Außenstelle Dannewerkschule
+49 4621 36895
Holzredder 2 b
24837 Schleswig
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
+49 431 988-0
poststelle[at]bimi.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
0431 988-2302
0431 988-2528
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Schule Nord, Grundschule der Stadt Schleswig in Schleswig
+49 4621 24870
+49 4621 24054
Schule-Nord.Schleswig[at]schule.landsh.de
www.schule-nord-schleswig.de
Schützenredder 16
24837 Schleswig
Frau Maren Strassenburg
Mitarbeiter Schule Nord, Grundschule der Stadt Schleswig in Schleswig
Frau Maren Strassenburg
Mitarbeiter Schule Nord, Grundschule der Stadt Schleswig in Schleswig
St. Jürgen-Schule
+49 4621 26715
+49 4621 20758
St.-Juergen-Schule.Schleswig[at]schule.landsh.de
Erlenweg 2
24837 Schleswig
Frau Roder
Mitarbeiter St. Jürgen-Schule
Frau Roder
Mitarbeiter St. Jürgen-Schule
Wilhelminenschule
+49 4621 25029
+49 4621 989965
Wilhelminenschule.Schleswig[at]schule.landsh.de
Lutherstraße 11
24837 Schleswig
Herr Siemen
Mitarbeiter Wilhelminenschule
Herr Siemen
Mitarbeiter Wilhelminenschule
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein