Verbrauchserfassung (Wärme, Wasser): Sachverständige Stelle - Eignungsbestätigung
Als sachvertändige Stelle für die Verbrauchserfassung kann anerkannt werden, wer die erforderliche Eignung besitzt.
Zur Erfassung des anteiligen Wärme- oder Warmwasserverbrauchs zwecks Kostenverteilung beim Betrieb zentraler Heizungs- oder Warmwasserversorgungsanlagen dürfen - soweit nicht eichrechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen - nur solche Ausstattungen verwendet werden für die von sachverständigen Stellen eine Bestätigung erteilt worden ist. Diese Bestätigung belegt, dass die Anlagen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder dass ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde.
Damit sie tätig werden dürfen, müssen sachverständige Stellen ihre Eignung der zuständigen Behörde in dem entsprechenden Bundesland nachweisen. Die Behörde bestätigt im Benehmen mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) die Eignung der sachverständigen Stelle und weist ihr eine Ordnungsnummer zu.
An die Eichdirektion Nord.
Für die Bearbeitung des Antrags werden je nach Aufwand Gebühren erhoben.
In dem formlosen Antrag auf Zulassung als sachverständige Stelle sind die technischen Ausstattungen der Stelle zu benennen. Sie müssen für das jeweilige Heizsystem geeignet sein, für welches die sachverständige Stelle eine Bestätigung ausgeben will.
Die zuständige Behörde kann Angaben und Unterlagen zum Nachweis der genannten Voraussetzungen verlangen, soweit es für die Beurteilung des Antrags erforderlich ist.
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern
- Wirtschaftsakteur von Medizinprodukten und/oder In-vitro-Diagnostika registrieren
Ansprechpartner
Eichdirektion Nord
+49431 988-4450
+49431 988-4459
info[at]ed-nord.de
www.ed-nord.de
Düppelstraße 63
24105 Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein