Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb
Wer ein Versicherungsunternehmen betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.
An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit mit einem zu erwartenden Prämienaufkommen von bis zu 500T Euro oder einer zu erwartenden Bilanzsumme von bis zu 6 Mio. Euro wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Referat 62.
Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich nach § 5 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)
Weitere Informationen zur Versicherungsaufsicht finden Sie auf den Internetseiten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
- Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Handwerksrolle Eintragung
- Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung
- Ingenieurin und Ingenieur mit ausländischer Berufsqualifikation, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur beantragen
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
www.bafin.de
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
+49 431 988-4760
+49 431 988-4700
poststelle[at]wimi.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/vii_node.html
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Postanschrift:
24171
Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein