Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
Ungefähr zur Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt Ihre Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung ist eine Kenntnisstandermittlung und soll Ihnen und dem Ausbildungsunternehmen eine Rückmeldung zur bisherigen Wissensvermittlung geben.
Gegenstand der Zwischenprüfung sind die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten sowie der Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Zwischenprüfung soll Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von Ihrem jeweiligen Leistungsstand geben Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung sind für Sie ein wichtiger Indikator, wenn Sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen wollen werden.
Zwischenprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und gegebenenfalls einem weiteren praktischen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet in der Regel bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.
Eine Zwischenprüfung wird regional von den zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Auszubildenden etwa zur Hälfte der Ausbildungszeit durchgeführt. Der Zeitpunkt ist in der Ausbildungsordnung festgeschrieben.
Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, wurde dieses Ausbildungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihr Ausbildungsunternehmen angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Zwischenprüfung ablegen müssen. Sie werden von der zuständigen Stelle daher in einem Brief oder elektronisch über die Prüfung benachrichtig.
Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss, bestehend aus Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter, nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.
Das durch den Prüfungsausschuss festgelegte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung.
Zwischenprüfungen finden nur in Berufen statt, in denen die Ausbildungsordnung keine Abschlussprüfung in zwei Teilen vorsieht.
Die Teilnahme an Zwischenprüfungen ist für alle Auszubildenden verpflichtend.
Eine Zwischenprüfung kann für Sie aber entfallen, wenn in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung mit mindestens zwei Jahren angerechnet wurde.
Auf Antrag können Sie auch als Umschulungsteilnehmer an einer Zwischenprüfung teilnehmen, dann müssen allerdings Sie beziehungsweise der Maßnahmenträger die Kosten für die Prüfung tragen.
Kurztext
- Zwischenprüfungen finden bundeseinheitlich an festen Terminen statt
- Regional zuständige Stelle informiert in der Regel über Zwischenprüfung
- Ehrenamtlich tätiger Prüfungsausschuss nimmt Prüfungsleistung ab und bewertet
- Zwischenprüfung muss nicht bestanden werden, Entscheidend ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung.
- Es fallen Prüfungsgebühren für die Zwischenprüfung für den Ausbildungsbetrieb an
- Durch die regelmäßige Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in immer mehr Berufsbildern keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch den Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt
In der Regel benachrichtigt Sie die für Sie zuständige Stelle Sie über die anstehende Zwischenprüfung.
- Nach Anmeldung zur Zwischenprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
- Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
- Sie legen die schriftliche Prüfung ab.
- Sie legen die praktische Prüfung ab, sofern diese vorgesehen ist.
Ihr Zwischenprüfungsergebnis wird in Form einer Teilnahmebescheinigung an Sie versandt.
Voraussetzungen
- Sie müssen in einem eingetragenen Ausbildungsverhältnis oder einem eingetragenen Umschulungsverhältnis sein
- Ihre Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anmeldeschluss zur Zwischenprüfung liegt circa 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Verfahren der Zwischenprüfung inklusive Anmeldung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Versand der Teilnahmebescheinigung dauert ca. 5 Monate.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle. Die Kosten muss der Ausbildungsbetrieb tragen.
Umschüler tragen die Gebühren selbst und müssen mit der Agentur für Arbeit oder dem Bildungsträger klären, ob gegebenenfalls eine Förderung in Betracht kommt.
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung bei der Prüfung
- gegebenenfalls Formular Antrag auf Nachteilsausgleich
- Formular: Anmeldung zur Zwischenprüfung notwendig,
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich
Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.
Was sollte ich noch wissen?
Durch die regelmäßige Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in immer mehr Berufsbildern keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch den Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt.
Ansprechpartner
Ärztekammer Schleswig-Holstein
+49 4551 803-0
+49 4551 803-180
info[at]aeksh.org
www.aeksh.de
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
+49 431 57935-10
+49 431 57935-20
geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.de
www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h
Handwerkskammer Flensburg
0049461 866-0
0049461 866-110
info[at]hwk-flensburg.de
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Postanschrift:
Postfach 1738
24907
Flensburg
Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)
+49 461 806-806
+49 461 806-9806
service[at]flensburg.ihk.de
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
Montag 07:15 - 17:15 Uhr
Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr
Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr
Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr
Freitag 07:15 - 15:30 Uhr
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
+49 4331 9453-0
+49 4331 9453-199
lksh[at]lksh.de
www.lksh.de
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
+49 46 21 939-10
+49 46 21 939-126
info[at]notk-sh.de
www.notk-sh.de
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
+49 46 21 9391-0
+49 46 21 9391-26
info[at]rak-sh.de
www.rak-sh.de
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
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+49 431 5 70 49-10
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+49 481 88 33 5
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Mitarbeiter Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Frau Antje Lass
Mitarbeiter Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Frau Gesa Meyer
Mitarbeiter Tierärztekammer Schleswig-Holstein
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein