Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Die Ratsversammlung der Stadt Schleswig hat in ihrer Sitzung am 27.04.2015 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Innenstadt“ beschlossen. Dies ist die Voraussetzung für umfangreiche öffentliche und private Maßnahmen zur Aufwertung der Schleswiger Innenstadt.

Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Innenstadt" der Stadt Schleswig

Sanierungsgebiet Innenstadt - Geltungsbereich

Bei den Planungen zum Sanierungsgebiet sowie der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der Sanierungsmaßnahmen wird die Stadt von der BIG Städtebau GmbH als treuhänderischer Sanierungsträger begleitet.

Das Projekt "Innenstadtsanierung" wird mit Mitteln aus dem Programm "Stadtumbau West" vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein gefördert.