Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen
Sie möchten als Steuerberaterin/ Steuerberater Schleswig-Holstein tätig sein? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) nicht möglich, da die Zulassung in Deutschland als Steuerberaterin/Steuerberater das Bestehen der Steuerberaterprüfung erfordert.
Kurztext
Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist grundsätzlich nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
- Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker beantragen
- Ausländische Berufsqualifikation, Anerkennung von psychotherapeutischen Weiterbildungsbezeichnungen in beruflichen Bereichen
- Lehrlingsrolle
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
- Umsatzsteuer voranmelden
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
+49 431 5 70 49-0
+49 431 5 70 49-10
info[at]stbk-sh.de
www.stbk-sh.de
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Kiel
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein